Feuerwehrfahrzeuge: Warnmarkierung für besondere Kennzeichnung
Im Teil 3 der DIN 14502-3 wird die Farbgebung und die besondere Kennzeichnung von Feuerwehrfahrzeugen thematisiert. Hier wird die Norm der Farbgebung Innen sowie Außen festgelegt. Letztere wird mittels einer Folierung oder einer Lackierung umgesetzt.
Bessere Sichtbarkeit der Einsatzfahrzeuge
Die Sichtbarkeit zu Tages- und Nachtzeiten steht bei Feuerwehrfahrzeugen an oberster Stelle. Feuerwehrfahrzeuge müssen mindestens zu dreiviertel der Fläche (Front, Seiten und Heck) in rot foliert oder lackiert werden. Dabei sind mehrere rote Farbtöne erlaubt: Feuerrot (RAL 3000), Verkehrsrot (RAL 3020), Leuchtrot (RAL 3024) und bei Folie außerdem noch Leuchthellrot (RAL3026).
Für alle Fahrzeuge, die nicht Leuchtrot oder Leuchthellrot beklebt worden sind, sollen außerdem fluoreszierende Teilflächen beklebt werden, um die Sichtbarkeit am Tag zu maximieren.
Außerdem müssen zusätzlich Warnmarkierungen am Heck angebracht werden. Diese sind in den Farben abwechselnd Rot und fluoreszierend gelb, in Rot und Weiß oder in fluoreszierend rot und weiß erlaubt. Ebenso sind auch Linienmarkierungen.
Feuerwehrfahrzeuge besser erkennen durch neue Regeln
Eine neue Regelung besagt außerdem, dass Feuerwehrfahrzeuge zwingend als solche mit einer Beschriftung gekennzeichnet werden müssen.
Besseres Verständnis durch neues Farbgebungsprotokoll
Künftig muss sich die Feuerwehr bei der Bewertung von Farbskalen nicht mehr auf Beispielabbildungen oder Schätzungen verlassen, sondern erhält vom ausführenden Auftragnehmer eine Farbvereinbarung, die diese detailliert auflistet und bestätigt. Auch die Zulässigkeit der verwendeten Materialien und eventuelle Eintragungen in die Fahrzeugpapiere dokumentiert der Folierer in der Farbvereinbarung.
Zulässige Farbgebung:
Grundfarben:
- RAL 3000 (feuerrot)
- RAL 3020 (verkehrsrot)
- RAL 3026 (leuchthellrot)
- RAL 3024 (leuchtrot)
Kontrastfarben:
- RAL 9010 (reinweiß)
- RAL 1016 (schwefelgelb)
- RAL 1026 (leuchtgelb)
Langlebigkeit für hohe Ansprüche
Da Folien eine begrenzte Haltbarkeit haben, müssen sie laut Herstellerangaben eine ausreichende UV-Beständigkeit aufweisen. Die Mindestanforderung an die UV-Beständigkeit beträgt fünf Jahre für nicht fluoreszierende Folien und drei Jahre für fluoreszierende Folien.
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