Die Besonderheiten von reflektierender Folie im Straßenverkehr

Bus bei Nacht

Reflektierende Folie – was ist erlaubt?

Reflektierende Folie, oder auch Reflexfolie genannt, findet sich an Objekten wieder, die nicht beleuchtet sind. Sich nähernde Autofahrer sollen die reflektierende Folie frühzeitig erkennen und dadurch gewarnt werden.

Da auch die Einsatzfahrzeuge von Polizei, Rettungsfahrzeugen und Pannenhelfern Reflexfolie nutzen, ist die Frage gerechtfertigt, ob auch Privatpersonen diese im Straßenverkehr auf Ihrem Auto benutzen dürfen.

Die Zulässigkeit ist in der EU Norm EVE 48 definiert. Dort geschrieben sind die Fahrzeugtypen, bei denen reflektierende Markierungen zulässig sind. 
Dabei ist es aber allen Privatpersonen nicht erlaubt, reflektierende Folie in einzelnen Streifen oder aber auch kombiniert als Konturmarkierung am Fahrzeug anzubringen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist Reflektorfolie dann einzusetzen, wenn man dadurch den Sicherheitsaspekt erhöht. Seit 2012 ist es für neue LKW in der EU die Pflicht, Konturmarkierungen aus reflektierendem Material anzubringen.

Reflektierende Folie darf nur bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen angebracht werden, wenn sie eine Konturmarkierung angebracht haben.

Was muss man bei reflektierender Folie beachten?

Wird reflektierende Folie eingesetzt, ist eine Voll- oder Teilkonturmarkierung auf der Rückseite und an der Seite des LKWs vorgeschrieben.  Zulässig sind die Farben Gelb und Weiß. Die Konturmarkierung muss so nah wie möglich an der Kontur des Fahrzeugs liegen, sodass auf beiden Seiten nicht mehr als 600 mm Platz bleiben. Insgesamt müssen mindestens 80 % der Gesamtlänge des Fahrzeugs gekennzeichnet sein (ohne die Länge des LKW-Fahrerhauses oder der Anhängerkupplung). Die vollflächige Markierung ist die Grundvoraussetzung für reflektierende Werbegrafiken. Reflektierende Werbung am Heck ist nicht erlaubt, eine Vollkonturmarkierung ist obligatorisch. 

Was ist der Unterschied zwischen einer Reflektierenden Folie und einer Warnmarkierung?

Warnmarkierungen sehen immer gleich aus und haben immer eine bestimmte Norm, in der sie aufgebracht werden müssen. Nach der RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) müssen insgesamt acht Normflächen an Vorder- und Rückseite angebracht werden. Da diese Regelung lediglich die Mindestanforderungen beschreibt und in erster Linie für Kleinfahrzeuge und Geräte gilt, sollten Sie aber grundsätzlich immer eine großflächigere Markierung anstreben. Da Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen eine Konturmarkierung haben müssen, können sie beliebig reflektierende Werbung etc. auf Ihrem Fahrzeug anbringen. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge, die immer gut erkennbar sein müssen und daher auch keine Konturmarkierungen benötigen (Polizei / Rettungswagen / Abschleppfahrzeuge).

Mehr zum Thema Warnmarkierungen im Straßenverkehr lesen sie hier.

Ihr Ansprechpartner:

Sebastian Kreuzer
Tel: 0791/974747-20

E-Mail: sebastian.kreuzer@signal-design.de

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