Warnmarkierung nach DIN 30710

Warnmarkierung DIN 30710

Die DIN 30710 ist eine Norm, die sich mit der Warnmarkierung von Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen befasst. Sie legt bestimmte Anforderungen und Standards fest, um die Sichtbarkeit und Erkennbarkeit von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu verbessern. Die DIN 30710 stellt sicher, dass Fahrzeuge mit speziellen Warnmarkierungen ausgestattet werden, um potenzielle Gefahrensituationen zu verhindern und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Warnmarkierung DIN 30710: Set im Shop kaufen

Merksatz: A wie “amtlich” – V wie “verkehrt”

1. DIN 30710

  • Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter und reflektierender Kfz Warnmarkierung voraus.
  • Die Kennzeichnung der Fahrzeuge wird in der DIN 30710 geregelt.
  • Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge wird eine festgeschriebene Anzahl an Normflächen gefordert.

2. Normfläche

  • Eine Normfläche ist ein 141x141mm dimensioniertes Quadrat welches diagonal in eine rote und in eine weiße Hälfte unterteilt ist Normfläche
  • Die Anbringung einzelner Normflächen ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung eines Fahrzeugs erfordert insgesamt 16 Normflächen, 8 an der Fahrzeugfront (Frontansicht) und 8 am Heck (Heckansicht).

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

3. Einzelfläche

  • Zwei Normflächen ergeben eine Einzelfläche 141 x 282 mm. Die Anbringung einer einzelnen Norm- bzw. Einzelfläche ist nicht ausreichend. Einzelfläche:

Dies ist der kleinste normgerechte Zuschnitt. Um ein Fahrzeug fachgerecht zu kennzeichnen, sind mindestens 8 dieser Einzelflächen erforderlich (4x linksweisend + 4x rechtsweisend).

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

4. Mindestkennzeichnung

  • Die Kennzeichnung muss an der Vorder- und Rückseite aus 8 Normflächen bestehen!
  • Die 8 Normflächen teilen sich auf in 4x linksweisend und 4x rechtsweisend. Die Fläche hat die Maße 141 x 564mm.idealer Zuschnitt:
  • Übersicht aller Flächen


5. Anpassung an das Fahrzeug

Die Kennzeichnung muss immer vom Fahrzeug wegweisend sein.

Wichtig ist die Einhaltung der Einzelflächen, welche sich vornehmlich an der Fahrzeugaußenkante befinden sollen (so nah wie möglich).

Die Kennzeichnung soll wenn möglich an geraden, d.h. frontalen Flächen angebracht werden. An der Front kann wenn nötig auf die Motorhaube ausgewichen werden.

  • Durch die Normflächen ist es möglich, die Warnmarkierung an die verschiedensten Fahrzeugarten anzupassen. Sie lässt sich jedoch nicht an jedem Fahrzeug normgerecht anbringen.
  • Natürlich kann man bei PKWs gewisse Abstriche machen, zu klein sollten die Flächen aber auch nicht werden, denn normgerecht ist das natürlich nicht. Die Flächen daher lieber zu groß anlegen.
  • Die Warnmarkierung soll zudem symmetrisch angebracht werden.
  • Die Seitenflächen müssen zur Nutzung der eingeschränkten Sonderrechte nicht gekennzeichnet werden, es wird aber empfohlen. Insbesondere bei Fahrzeugen die auch quer zur Fahrtrichtung zum Einsatz kommen (z.B. auf der Autobahn)
  • Eine falsche (falsche Richtung etc.) oder ungenügende Kennzeichnung bedeutet – theoretisch – das keine Sonderrechte für das Fahrzeug gelten.

6. Beispiele Front

  • 4 Einzelflächen / 8 Normflächen (Mindestanforderung)
  • 5 Einzelflächen / 10 Normflächen (Mögl. auf Motorhaube)
  • 6 Einzelflächen / 12 Normflächen (als Rechteck 282x423mm)
  • großzügige Kennzeichnung (vor allem auf BAB sinnvoll)


7. Beispiele Heck

  • 4 Einzelflächen / 8 Normflächen (Mindestanforderung)
  • Kennzeichnung über die Mindestanforderungen hinaus
  • großzügige Kennzeichnung an Fahrzeugkontur angepasst

8. Beispiele Fahrzeugseite


9. Geteilte Flächen

  • Die Abbildung (Kennzeichnung Längsseite) zeigt ein Erfordernis, welches insbesondere bei PKW und anderen Kleinfahrzeugen auftreten kann: Die Aussparung der Folie im Bereich von Fahrzeugteilen – in diesem Fall dem Tankdeckel.

Fahrzeugbedingte Teilungen der Folie sind unschädlich, solange die Mindestkennzeichnung erhalten bleibt !

  • Wichtig ist, dass die erforderliche Gesamtfläche weiterhin erhalten bleibt.
  • Natürlich dürfen solche Abweichungen nicht dazu führen, dass explizit ungünstige Stellen ausgesucht werden, um Folie zu sparen. In der Regel sind also auch hier größere Flächen anzustreben, um die für Sensoren, Türgriffe, Seitenblinker usw. ausgesparten Folienflächen nachzubilden.

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

10. Besonderheiten rote/weiße Fahrzeuge

  • Damit der notwendige Kontrast gegeben ist (Tagessichtbarkeit), sollte die Warnmarkierung auf einem silbergrauen oder weißen Fahrzeug stets mit der Farbe Rot und auf einem roten Fahrzeug stets mit der Farbe Weiß beginnen. Dies empfiehlt sich natürlich auch bei ähnlichen Lackierungen.
  • Es handelt sich hierbei jedoch nur eine Empfehlung, denn die DIN 30710 enthält keine derartigen Festlegungen. Folglich ist es also auch zulässig, auf einem weißen Fahrzeug mit Weiß zu beginnen.
  • Sobald größere Flächen beklebt werden ist aber auch diese Empfehlung hinfällig, da das Gesamtbild in der Regel für einen hinreichenden Kontrast sorgt.


11. Häufig gemachte Fehler

Warnmarkierung nur linksweisend: dies ist nicht zulässig

Warnmarkierung weist nach innen: nicht erlaubt. Hier gilt als Merksatz die Eselsbrücke: A wie amtlich, V wie verkehrt.

nicht erlaubt – Warnmarkierung nur rechtsweisend


12. Sonstiges

Dieses Dokument gilt als Hilfestellung und wird Ihnen von SIGNal Design zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist keine offiziell geprüfte Anleitung und nicht von öffentlichen Behörden freigegeben. Erweiternde Informationen zum Thema Warnmarkierung im Straßenverkehr finden Sie unter: Quelle und weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner:

Sebastian Kreuzer
Tel: 0791/974747-20

E-Mail: sebastian.kreuzer@signal-design.de

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    Werbefolierung

    Oftmals werden Warnmarkierungen für Fahrzeuge in einer Kombination mit einer Werbebeschriftung realisiert. SIGNal unterstützt Fuhrparks in der werblichen und warnenden Gestaltung seiner Fahrzeuge. Die Flottenbeschrifter kommen dafür deutschlandweit direkt vor Ort.

    KFZ Warnmarkierung

    Eine KFZ Warnmarkierung dient dazu die Sichtbarkeit eines Fahrzeuges durch Anbringung von reflektierenden Klebe-Elementen mit der 8-Felder-Vorgabe zu stärken. Um eine KFZ Warnmarkierung einsetzen zu dürfen muss das Fahrzeug mit speziellen Sonderrechten gemäß §35 Abs. 6 StVO ausgestattet sein. Ein normgerechter Einsatz von KFZ Warnmarkierung wird in der DIN 30710 geregelt.

    DIN 30710

    Die DIN 30710 regelt die Norm zum Einsatz von KFZ Warnmarkierung in §35 Abs. 6 StVO. Eine Sicherheitskennzeichnung nach DIN 30710 ist bei der KFZ – Warnmarkierung das Maß aller Dinge.  Wer Sonderrechte nach Artikel 35 Absatz 6 StVO ausüben möchte, muss am Fahrzeug ein Warnzeichen nach DIN 30710 ausstellen. Darüber hinaus sollten auch Zubehör oder Fahrzeugaufbauten mit solchen Folien ausgestattet sein. Der Standard beschreibt jedoch nicht nur die roten und weißen Streifen, sondern enthält auch Zubehör und Implementierungsspezifikationen. Tatsächlich haben viele Fahrzeuge solche Warnschilder, aber in vielen Fällen sind diese Warnschilder selbst bei Dienstfahrzeugen nicht nach dem Standard ausgelegt. Im Zusammenhang mit dieser Seite werden hauptsächlich verwandte Standards in Bezug auf die professionelle Ausführung erläutert. Da die Warnschilder wiederholt zu Diskussionen über die Akzeptanz von StVZO (Beleuchtungsanlagen) führten, wurde auch das Rechtsverhältnis erläutert. Sie finden diesen Hinweis am Ende der Seite.

    Kfz Warnmarkierung nach DIN 30710 / § 36 Abs. 6 StVZO

    Wann Markierungen aus retroreflektierende Folie in gelb-rot oder weiß rot werden an Autos angebracht, um diese im Straßenverkehr sicherer zu machen und alle Verkehrsteilnehmer zu warnen und die Sicherheit zu erhöhen.  Damit diese gut wahrnehmbar sind, sollten S nach DIN 6567520 mindestens der Reflexionsklasse RA2 entsprechen. Des weiteren müssen Sie mit dem Herstellerzeichen versehen sein.

    Bei uns erhalten Sie Kfz wann Markierungen gemäß DIN 30710 in verschiedenen Größen.

    Dürfen Sie Kfz wann Markierungen einfach benutzen?

    Der Einsatz von Kfz wann Markierungen nach DIN 30710 ist ein Sonderrecht. Dieses gilt für Fahrzeuge der Straßenbaus. Diese müssen mit rot-weißen Markierungen gekennzeichnet sein. Ebenso Anbaugeräte, Fahrzeugaufbauten und Schwerlastbegleitfahrzeuge können diese Folie benutzen. Für Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei gelten ebenso diese Folien, jedoch in gelb-roter Warnmarkierung.

    Kfz Warnmarkierung nach DIN 30710 richtig montieren

    Die Kennzeichnung ein Pkw hat  auf jeder Seite zwei Normflächen. Diese entspricht 141 × 141 mm, das in weiß rote Streifen unterteilt ist. Dabei ist genau geregelt, wie rum die Warnmarkierung montiert wird, ebenso das Layout.  Die Streifen weisen einen Winkel von 45° auf. Das Material ist schlagfest und hat eine gute Erkennbarkeit aus fast jedem Winkel, eine hervorragende Leuchtkraft bei Tag und Nacht. Sie bietet helle und leuchtende Farben aus brillanten weiß. Sie sind geeignet für Applikationen auf flachen und leicht konturierten Oberflächen. Die Folie ist unter Einsatz von Wärme entfernt war. Bei falscher Montage erlischt das Sonderrecht.

    Um Folie richtig zu montieren, empfehlen wir folgende Montage: reinigen Sie den Untergrund mit Spiritus oder einem Reiniger, der Silikon entfernen kann. Messen Sie die Flächen genau ein. Ziehen Sie auf der Rückseite der Folie das Schutzpapier ab.  Die Fläche muss immer mit einer roten Ecke beginnen. Richten Sie die Folie am Fahrzeug aus und montieren sie mit einer Plastik Rakel. Streichen Sie mit der Rachel von der Mitte nach außen die Folie gleichmäßig klappt. So haben Falten keine Chance. Drücken Sie die Folie besonders an den Ecken gut fest.

    Die häufigsten Fehler bei der Montage: falsche Deutung der Vorder- und Rückseite, Missachtung von Links weisend und rechts weisen der Folie, Verklebung auf der Motorhaube (meisst zu flach!),  Verwendung von zu wenig Normflächen.

    Linksweisend und Rechtsweisend

    Die Folie muss richtungsweisend und symmetrisch angebracht werden. Die Streifen müssen nach unten und außen verlaufen. Begonnen wird immer mit einer roten Fläche.

    Sondermaße für Kfz Warn-Markierungen nach DIN 30710

    Für die Markierung von BF drei Fahrzeugen müssen die Streifen in der Höhe 180 mm betragen. Zusätzlich ist ein klappbares oder abnehmbare Schild mit den Worten „Schwer-Transport“ sowie eine Rundumleuchte nach § 52 (4) StVO  zu montieren.

    In Bayern betrifft das ebenso Landmaschinen mit rot-weißer Reflexfolie als Pflicht. Die Breite muss 560 mm betragen.

    Passgenaue Kfz Warn-Markierungen nach DIN 30710

    Gerne schneiden wir die Kfz wann Markierungen nach DIN 30710 passgenau für ihre Fahrzeuge in ihrem Fuhrpark zu. Dabei stehen verschiedene Hersteller zur Wahl:

    Reflexfolie ORALITE 5921M von Orafol

    Kfz-Warnmarkierung High Intensity Grade 3410

    Sollten Sie das Material zwischen lagern, empfehlen wir Silikon Blätter dazwischen zu legen, und so zu lagern, dass sich die reflektierenden Seiten nicht berühren.

    Achten Sie auch auf die bautechnischen Abweichungen ihrer Fahrzeuge beim Anbringen der Fahrzeuge. Es kann je nach Modell zu leichten Pass Ungenauigkeiten kommen wo die Folie über sinken und Kanten verklebt wird. Dieses gilt zu vermeiden, da die Folie einer Verformung nicht geeignet ist. Für diese Anwendung können wir keine Garantie übernehmen.  Generell übernehmen wir keinerlei Garantie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges.

    Gerne sind wir bei der richtigen Montage und dem richtigen Zuschnitt für ihren exakten Autotyp behilflich.

    3M Konturmarkierung 983  für Lkw und Transporter UN ECE R104

    Eine weitere Möglichkeit, den Straßenverkehr sicher zu machen sind Konturmarkierungen von 3M. Sie gibt es in den Farben weiß, gelb und auch rot. Für LKWs sind sie vorgeschrieben, auch bei Transportern kann man sie anbringen. Erhältlich sind fünf Farben, davon zwei fluoreszierend,  kantenversiegelt gegen Schmutz und Nässe, helle und klare Farben bei Tag und bei Nacht.  Selbstredend für die einfache Verarbeitung. Zugelassen vom Kraftfahrt-Bundesamt, Entspricht der UN ECE R 104, 55mm Breite

    Warnmarkierung Auto

    Die Warnmarkierung eines Autos ist eine äußerst wichtige Sicherheitsvorkehrung im Straßenverkehr, die dazu dient, die Sichtbarkeit des Fahrzeugs zu verbessern und potenzielle Unfälle zu verhindern. Durch das Anbringen spezieller reflektierender Materialien, wie beispielsweise leuchtend gelber oder roter Warnmarkierung, werden andere Verkehrsteilnehmer auf das Fahrzeug aufmerksam gemacht, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder in der Dunkelheit. Diese Warnmarkierungen verwendet man häufig an Fahrzeugen, die man im gewerblichen Bereich einsetzt, wie beispielsweise Baufahrzeuge, Müllwagen oder Abschleppfahrzeuge. Sie erhöhen die Sicherheit auf den Straßen, indem sie die Erkennbarkeit und Reaktionszeit anderer Verkehrsteilnehmer verbessern, was letztendlich Unfälle reduziert und Menschenleben schützt. Daher sollte die ordnungsgemäße Anwendung und Wartung von Warnmarkierungen am Auto eine Priorität für alle Fahrzeughalter sein.

    Hinweis: wir nehmen keine Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.

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