Warnmarkierung nach DIN 30710

Warnmarkierung nach DIN 30710: Set im Shop kaufen Merksatz: A wie “amtlch” – V wie “verkehrt”

1. DIN 30710

  • Die Nutzung von eingeschränkten Sonderrechten nach §35 (6) StVO setzt die ausreichende und korrekte Kennzeichnung mit rot-weiß schraffierter und reflektierender Kfz Warnmarkierung voraus.
  • Die Kennzeichnung der Fahrzeuge wird in der DIN 30710 geregelt.
  • Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge wird eine festgeschriebene Anzahl an Normflächen gefordert.

2. Normfläche

  • Eine Normfläche ist ein 141x141mm dimensioniertes Quadrat welches diagonal in eine rote und in eine weiße Hälfte unterteilt ist Normfläche
  • Die Anbringung einzelner Normflächen ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung eines Fahrzeugs erfordert insgesamt 16 Normflächen, 8 an der Fahrzeugfront (Frontansicht) und 8 am Heck (Heckansicht).

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

3. Einzelfläche

  • Zwei Normflächen ergeben eine Einzelfläche 141x282mm. Die Anbringung einer einzelnen Norm- bzw. Einzelfläche ist nicht ausreichend. Einzelfläche:
  • Dies ist der kleinste normgerechte Zuschnitt. Um ein Fahrzeug fachgerecht zu kennzeichnen, sind mindestens 8 dieser Einzelflächen erforderlich (4x linksweisend + 4x rechtsweisend).

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

4. Mindestkennzeichnung

  • Die Kennzeichnung muss an der Vorder- und Rückseite aus 8 Normflächen bestehen!
  • Die 8 Normflächen teilen sich auf in 4x linksweisend und 4x rechtsweisend. Die Fläche hat die Maße 141 x 564mm.idealer Zuschnitt:
  • Übersicht aller Flächen

5. Anpassung an das Fahrzeug

Die Kennzeichnung muss immer vom Fahrzeug wegweisend sein. Wichtig ist die Einhaltung der Einzelflächen, welche sich vornehmlich an der Fahrzeugaußenkante befinden sollen (so nah wie möglich). Die Kennzeichnung soll wenn möglich an geraden, d.h. frontalen Flächen angebracht werden. An der Front kann wenn nötig auf die Motorhaube ausgewichen werden.

  • Durch die Normflächen ist es möglich, die Warnmarkierung an die verschiedensten Fahrzeugarten anzupassen. Sie lässt sich jedoch nicht an jedem Fahrzeug normgerecht anbringen.
  • Natürlich kann man bei PKWs gewisse Abstriche machen, zu klein sollten die Flächen aber auch nicht werden, denn normgerecht ist das natürlich nicht. Die Flächen daher lieber zu groß anlegen.
  • Die Warnmarkierung soll zudem symmetrisch angebracht werden.
  • Die Seitenflächen müssen zur Nutzung der eingeschränkten Sonderrechte nicht gekennzeichnet werden, es wird aber empfohlen. Insbesondere bei Fahrzeugen die auch quer zur Fahrtrichtung zum Einsatz kommen (z.B. auf der Autobahn)
  • Eine falsche (falsche Richtung etc.) oder ungenügende Kennzeichnung bedeutet – theoretisch – das keine Sonderrechte für das Fahrzeug gelten.

6. Beispiele Front

  • 4 Einzelflächen / 8 Normflächen (Mindestanforderung)
  • 5 Einzelflächen / 10 Normflächen (Mögl. auf Motorhaube)
  • 6 Einzelflächen / 12 Normflächen (als Rechteck 282x423mm)
  • großzügige Kennzeichnung (vor allem auf BAB sinnvoll)

7. Beispiele Heck

  • 4 Einzelflächen / 8 Normflächen (Mindestanforderung)
  • Kennzeichnung über die Mindestanforderungen hinaus
  • großzügige Kennzeichnung an Fahrzeugkontur angepasst

8. Beispiele Fahrzeugseite

  • 4 Einzelflächen/ 8 Normflächen
  • größere Flächen an Fahrzeugkontur angepasst

9. Geteilte Flächen

  • Die Abbildung (Kennzeichnung Längsseite) zeigt ein Erfordernis, welches insbesondere bei PKW und anderen Kleinfahrzeugen auftreten kann: Die Aussparung der Folie im Bereich von Fahrzeugteilen – in diesem Fall dem Tankdeckel.

Fahrzeugbedingte Teilungen der Folie sind unschädlich, solange die Mindestkennzeichnung erhalten bleibt !

  • Wichtig ist, dass die erforderliche Gesamtfläche weiterhin erhalten bleibt.
  • Natürlich dürfen solche Abweichungen nicht dazu führen, dass explizit ungünstige Stellen ausgesucht werden, um Folie zu sparen. In der Regel sind also auch hier größere Flächen anzustreben, um die für Sensoren, Türgriffe, Seitenblinker usw. ausgesparten Folienflächen nachzubilden.

nicht genehmigt / nicht ausreichende Kennzeichnung

10. Besonderheiten rote/weiße Fahrzeuge

  • Damit der notwendige Kontrast gegeben ist (Tagessichtbarkeit), sollte die Warnmarkierung auf einem silbergrauen oder weißen Fahrzeug stets mit der Farbe Rot und auf einem roten Fahrzeug stets mit der Farbe Weiß beginnen. Dies empfiehlt sich natürlich auch bei ähnlichen Lackierungen.
  • Es handelt sich hierbei jedoch nur eine Empfehlung, denn die DIN 30710 enthält keine derartigen Festlegungen. Folglich ist es also auch zulässig, auf einem weißen Fahrzeug mit Weiß zu beginnen.
  • Sobald größere Flächen beklebt werden ist aber auch diese Empfehlung hinfällig, da das Gesamtbild in der Regel für einen hinreichenden Kontrast sorgt.

11. Häufig gemachte Fehler

  • Warnmarkierung nur linksweisend: dies ist nicht zulässig
  • Warnmarkierung weist nach innen: nicht erlaubt. Hier gilt als Merksatz die Eselsbrücke: A wie amtlich, V wie verkehrt.
  • nicht erlaubt – Warnmarkierung nur rechtsweisend

12. Sonstiges

Dieses Dokument gilt als Hilfestellung und wird Ihnen von SIGNal Design zur Verfügung gestellt. Das Dokument ist keine offiziell geprüfte Anleitung und nicht von öffentlichen Behörden freigegeben. Erweiternde Informationen zum Thema Warnmarkierung im Straßenverkehr finden Sie unter: Quelle und weitere Informationen

Ihr Ansprechpartner:

Sebastian Kreuzer
Tel: 0791/974747-20

E-Mail: sebastian.kreuzer@signal-design.de

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