Was versteht man unter Eichrecht?

ladesäulen beschriften

Die Zukunftstechnologie Elektromobilität

Die Elektromobilität schreitet mit großen Schritten voran. Immer mehr werden Elektrofahrzeuge als die Zukunftstechnologie für den Personenverkehr angesehen. Neben dem privaten Sektor werden vor allen Unternehmen vor die Aufgabe gestellt, ihre Flotten auf die Elektromobilität umzurüsten. Zusätzlich zu den Fragen der Anschaffung von Fahrzeugen und der dafür notwendigen Ladeinfrastruktur, stellt auch die Abrechnung des Fahrstroms eine Herausforderung dar. Damit auch in einer so jungen Branche alles mit rechten Dingen zugeht und Verbraucher ausreichend geschützt werden können, gibt es gesetzliche Vorschriften. Um an öffentlichen Ladestationen Betrug vorzubeugen, aber auch um die genaue Abrechnung des Fahrstroms zu ermöglichen, gilt das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Ladesäulenverordnung (LSV) für Ladestationen in Deutschland. Unter bestimmten Umständen müssen Ladestationen seit 2019 den Vorgaben des Mess- und Eichgesetz entsprechen.

Eichrecht ist mehr, als nur das einfache Messen des Stroms.

Fast alle Wechselstrom-Ladestationen (AC) sind bereits mit Stromzählern ausgestattet, die den Ladestrom, gemäß der europäischen Messgeräterichtlinie MID (Measuring Instruments Directive), exakt messen können. Jedoch ist für die Eichrechtskonformität mehr nötig. Dies bedeutet, dass der geladene Strom auch der Anzeige an der Station entsprechen muss und Ladeverluste bereits berücksichtigt. Damit ist eine eichrechtskonforme Ladestation genauer als jede Zapfsäule, bei der beispielsweise Tropfmengen nicht einberechnet werden.
Im Bereich der Gleichstrom-Ladeinfrastruktur (DC), ob bestehend oder neu, ist die eichrechtskonforme Messung des Ladestroms wesentlich komplizierter und noch nicht überall möglich.

Das Eichrecht sieht vor, dass der Nutzer der Station während des Ladevorgangs immer Einblick auf den aktuellen Zählerstand, den Zeitpunkt der Messung, der Einheit des Messwerts, die ID der Ladestation und auch die ID der derzeitigen Transaktion hat. Dies geschieht in den meisten Fällen über ein Sichtfenster direkt am Ladepunkt. Es gibt bereits digitale Lösungen, wobei die Sichtanzeige an einem abgesetzten Display für mehr Komfort für den Nutzer sorgt.

Die Speicherung der relevanten Daten ist Pflicht

Anders als bei herkömmlichen Tankstellen werden Ladevorgänge in der Regel einige Zeit später berechnet. Für gewöhnlich findet die Abrechnung am Monatsende statt. Dafür muss sichergestellt werden, dass die Daten des Ladevorgangs manipulationssicher bis zur Abrechnung zwischengespeichert werden. Für Nutzer gibt es bereits zahlreiche Möglichkeiten, die angegebenen Daten gegen zu checken und zu prüfen, ob wirklich die Daten des zugrundeliegenden Ladevorgangs zur Abrechnung verwendet wurden.

Das Eichrecht als Mittel zur Abrechnung von Firmenfahrzeugen

Die Bestimmungen des Eichrecht gelten, sobald der Ladestrom abgerechnet werden soll. Kann die Ladeinfrastruktur kostenlos genutzt werden, ist die Eichrechtskonformität nicht nötig. Wenn in Zukunft der Strom als Hauptenergieträger für den Personenverkehr Einzug hält, wird kostenloses Laden an den meisten Standorten keine Option mehr sein.

Die Eichrechtskonformität sorgt nicht nur für eine exakte Anzeige der geladenen Energie, sondern ermöglicht die rechtssichere Abrechnung von Ladevorgängen an Ladeinfrastruktur.
Ob es sich nun um einen Ladevorgang an einer öffentlichen Ladestation via „Direct Payment“, der Bezahlung per Kreditkarte oder PayPal über einen QR-Code, die Nutzung einer Ladekarte eines Ladestromanbieters (EMP) oder an der Firmeneigenen Ladeinfrastruktur ist, dieses Thema beschäftigt nun viele Betreiber und Unternehmer.

Ohne eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur ist nicht nachvollziehbar zu welchem Zeitpunkt wie viel Energie geladen und bezahlt wurde.

Autor: Markus Jauch
smopi® – Multi Chargepoint Solution GmbH

Sie haben Fragen zum Thema oder zum FLEETMAG? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Ihr Ansprechpartner:

Sebastian Kreuzer
Tel: 0791/974747-20

E-Mail: sebastian.kreuzer@signal-design.de

sebastian_kreuzer
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

    Ich wünsche einen Rückruf:

    schnellstmöglich

    Nach oben scrollen
    Fragen?

      Rückruf erwünscht

      *Einwilligung: Ich akzeptiere die Speicherung meiner Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme.

      X
      KONTAKT